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Unterweisung im Holzbaubetrieb leicht gemacht
Inhalt
Jahresunterweisung:
Es werden alle wesentlichen Inhalte einer Jahresunterweisung im Holzbau, aufbereitet in einer Unterweisungsunterlage, vermittelt.
Die übergebene Unterweisungsunterlage gliedert sich in folgende Themen: Arbeitsumfeld, Arbeitsplätze, Arbeitsmittel, Arbeitsvorgänge, Arbeitsstoffe, persönliche Schutzausrüstung. Die Unterlage kann als PowerPoint-Präsentation für die Jahresunterweisung verwendet werden und ist thematisch so aufgebaut, dass einzelne Themen, die im Unternehmen nicht vorkommen, einfach herausgenommen werden können. Schließlich werden noch 3 Vorlagen zur Wissensüberprüfung übergeben. Damit kann der Nachweis, dass die Unterweisung verstanden wurde, nachgewiesen werden.
Baustellenunterweisung und Unterweisung bei Arbeiten mit besonderen Gefahren:
Es wird die Unterweisung von Besonderheiten der Baustelle und die Unterweisung bei Arbeiten mit besonderer Gefahr anhand von Vorlagen (PowerPoint-Präsentation) vermittelt. Das sind insbesondere: allgemeine Gefahren einer Baustelle, Aufstellen oder Abtragen von Gerüsten, Montage von Fertigteilen, Arbeiten auf Dächern mit persönlicher Schutzausrüstung, Abbrucharbeiten, insbesondere mit Asbestzementfasern und künstlichen Mineralfasern, Arbeiten mit Flüssiggas, Arbeiten mit diisocyanathaltigen Arbeitsstoffen z.B. PU-Schaum.
Die Vorlagen können als PowerPoint-Präsentation für die Unterweisung verwendet werden. Jedes Thema kann eigenständig zur Unterweisung eingesetzt werden. Schließlich werden Vorlagen zur Wissensüberprüfung für die einzelnen Themen übergeben. Damit kann der Nachweis, dass die Unterweisung verstanden wurde, nachgewiesen werden.
Unterweisung bei Änderungen, nach Unfällen und Beinahe-Unfällen:
Die Unterweisung bei Änderungen, nach Unfällen und Beinahe- Unfällen kann mit den vorgenannten Unterlagen durchgeführt werden. Unterweisung des mitarbeitenden Bauherrn über: besondere Gefahrenbereiche, das Tragen der Schutzausrüstung, die zulässige Mitwirkung, den Einsatz von Arbeitsmitteln und unzulässige Verwendung u.a.
Dazu wird eine Vorlage verteilt, mit der diese Unterweisung dokumentiert werden kann.
Unterweisung von Besuchern über:
Definierte Baustellenbereiche die nicht betreten werden dürfen, zu beaufsichtigende Besucher (Kinder, insbesondere Kleinkinder), das Tragen der Schutzausrüstung, die Mitnahme von Tieren, die Haftung bei verursachten Schäden.
Dazu wird eine Vorlage verteilt mit der diese Unterweisung dokumentiert werden kann.
Vortragender: Dipl.-Ing. Reinhold Steinmaurer